Aktualisiert am 01.10.2026 · 3 Min. Lesezeit
Wer Kuba verlässt, unterliegt kubanischen Ausfuhrbestimmungen. Bei der Ankunft in Deutschland gelten zusätzlich deutsche beziehungsweise EU-Einfuhrregeln. Dieser Artikel trennt beide Rechtsordnungen klar. Die wichtigsten Regeln im Überblick:
Zigarren ausführen
Es gilt kubanisches Zollrecht (Resolución 323/2009 der Aduana General de la República de Cuba).
Bis 20 lose Zigarren
- Ohne jeden Nachweis erlaubt
21 bis 50 Zigarren
- Nur in Originalverpackung erlaubt: verschlossen, versiegelt und mit amtlichem Hologramm
- Fehlt eines der drei Merkmale, wird die Ausfuhr nicht genehmigt
Mehr als 50 Zigarren
- Rechnung einer autorisierten Verkaufsstelle (red de tiendas autorizadas) erforderlich
- Die Rechnung muss die gesamte ausgeführte Menge abdecken, nicht nur die Stückzahl über 50
- Ohne passende Rechnung: Gefahr der Beschlagnahme
Bei der Ausreise
- Mündliche Deklarationspflicht: Alle mitgeführten Zigarren müssen beim kubanischen Zoll angegeben werden, unabhängig von der Menge
Zusätzlich bei der Einreise nach Deutschland
Hier gilt deutsches beziehungsweise EU-Recht.
- Bis 50 Zigarren zollfrei einführbar, zusätzlich zu den allgemeinen Wertgrenzen (300 €, 430 € beziehungsweise 175 € je nach Reiseweg)
Sonderfälle
- Mechanisierte Zigarillos unter 3 Gramm Stückgewicht: in Originalverpackung unbegrenzt ausführbar
- Rohtabak darf nichtkommerziell nicht ausgeführt werden
Ausführliche Hinweise zu Kauforten, Fälschungserkennung und EU-Einfuhrregeln finden Sie unter Kubanische Zigarren: Kaufen, Marken & Zoll.
Rum und Alkohol
Kuba selbst schreibt für die Ausfuhr von Rum durch Reisende keine Litergrenze vor. Eine Volltextsuche im amtlichen kubanischen Zollregelwerk nach einer Ausfuhrmenge für Alkohol bleibt ohne Treffer.
Bei der Einreise nach Deutschland
Hier gilt deutsches beziehungsweise EU-Recht, nicht kubanisches.
- 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% pro Person zollfrei
- Gilt auch für kubanischen Rum
- Mehr erfordert eine Zolldeklaration bei der Einreise nach Deutschland
Marken, Reifegrade und die EU-Einfuhrfreigrenze erklärt der Ratgeber zu kubanischem Rum.
Souvenirs und Geschenke
Es gilt kubanisches Zollrecht.
- Der Wert mitgeführter Souvenirs sollte sich am persönlichen Reisebedarf orientieren
- Bei hochwertigen Käufen: Kaufbeleg aufbewahren
- Die Aduana kann im Zweifel nach der Herkunft hochwertiger Gegenstände fragen
Eine feste Wertgrenze für die Ausfuhr von Souvenirs ist in den amtlichen kubanischen Zollvorschriften nicht dokumentiert. Die häufig genannte Grenze von 1.000 Pesos betrifft die Einfuhr von Gegenständen im Reisegepäck nach Kuba, nicht die Ausfuhr. Details dazu: Zollbestimmungen bei der Einfuhr.
Kulturgüter und Antiquitäten
Es gilt kubanisches Zollrecht.
Was ist verboten?
- Gegenstände, die als kubanisches Kulturgut gelten
- Antiquitäten ohne Genehmigung
Im Zweifel
- Bei Bienes Culturales nachfragen
- Dort erhält man auch Ausfuhrgenehmigungen
Naturprodukte – Vorsicht!
Es gilt kubanisches Zollrecht.
- Muscheln, Korallen, Schnecken – Können eingezogen werden
- Schutz der Natur geht vor
- Besser: Keine Naturprodukte als Souvenirs
Geld
Es gilt kubanisches Zollrecht (Resolución 17/2012 der Banco Central de Cuba).
- Kubanische Pesos: Dürfen nicht ausgeführt werden
- Wechseln Sie restliches Geld vor der Abreise zurück
- Fremdwährung (z. B. US-Dollar, Euro): Bis zu 5.000 US-Dollar oder Gegenwert können Reisende frei ausführen
- Mehr als 5.000 US-Dollar: Genehmigung der kubanischen Zentralbank erforderlich
Häufige Fragen zur Ausfuhr aus Kuba
Wie viele Zigarren darf ich aus Kuba mitnehmen?
Bis zu 20 lose Zigarren dürfen Sie ohne jeden Nachweis ausführen. Bis 50 Zigarren brauchen Sie die Originalverpackung, verschlossen, versiegelt und mit amtlichem Hologramm. Über 50 Zigarren benötigen Sie eine Rechnung einer autorisierten Verkaufsstelle, die die gesamte Menge abdeckt. Bei der Ausreise müssen Sie alle Zigarren mündlich beim kubanischen Zoll angeben. Für die Einreise nach Deutschland gilt zusätzlich die deutsche Freimenge von 50 Zigarren zollfrei.
Wie viel Rum darf ich aus Kuba mitnehmen?
Kuba selbst begrenzt die Ausfuhr von Rum durch Reisende mengenmäßig nicht. Bei der Einreise nach Deutschland gilt die deutsche beziehungsweise EU-Einfuhrfreimenge von 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent pro Person zollfrei.
Darf ich Muscheln aus Kuba mitnehmen?
Nein, Muscheln, Korallen und andere Naturprodukte sollten Sie nicht mitnehmen. Sie können am Zoll eingezogen werden. Kuba schützt seine Natur streng – und auch die EU-Einfuhr ist problematisch.
Darf ich kubanisches Geld ausführen?
Nein, kubanische Pesos dürfen nicht ausgeführt werden. Wechseln Sie Ihr restliches kubanisches Geld vor der Abreise am Flughafen oder bei einer Bank zurück in Euro oder US-Dollar.
Gelten diese Mengen auch für die Einfuhr nach Deutschland?
Das ist unterschiedlich. Für Zigarren gelten eigene kubanische Ausfuhrregeln, und zusätzlich die deutsche Einfuhrfreimenge von 50 Zigarren zollfrei. Für Rum gibt es keine kubanische Ausfuhrgrenze; hier zählt direkt die deutsche beziehungsweise EU-Einfuhrfreimenge von 1 Liter Spirituosen über 22 Volumenprozent. Details finden Sie in den verlinkten Zigarren- und Rum-Ratgebern.



