Beim Einkauf von Souvenirs muss man darauf achten, dass man keine Gegenstände mitnimmt, die als kubanisches Kulturgut gelten. Im Zweifelsfall sollte man sich vorsichtshalber bei Bienes Culurales erkundigen, dort bekommt man auch die eventuell nötigen Ausfuhrgenehmigungen. Besondere Vorsicht ist auch bei Dingen aus der Natur, wie etwa Muscheln, geboten. Möchte man solche Souvenirs mitnehmen, läuft man immer Gefahr, dass diese am Zoll eingezogen werden.
Zigarren und Kuba Zoll
Zigarren dürfen ausgeführt werden, bis zu einer Menge von fünfzig original verpackten Exemplaren ist das ohne weiteres möglich. Diese Zahl an Zigarren können auch zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Wer mehr als fünfzig Zigarren mit nach Hause nehmen möchte, braucht dafür eine Rechnung eines staatlichen Geschäftes. Eine solche Rechnung wird speziell für den Zweck der Ausfuhr ausgestellt. Auch in diesem Fall müssen sich die Zigarren unbedingt in unversehrter Originalverpackung befinden. Generell sollte man als Reisender darauf achten, dass Zigarren eine Steuerbanderole aufweisen, und dass man für seinen Kauf eine ordentliche Quittung bekommt.
Kuba Zollbestimmungen bei Rum und Alkohol
Bei Alkohol mit mehr als 22 Volumenprozent, also auch für den kubanischen Rum, gilt die Regel, dass jeder Erwachsene einen Liter mit sich führen darf.Insgesamt dürfen Souvenirs und Geschenkartikel, die ein Reisender aus Kuba mit nimmt, den Wert von 1000 Pesos nicht überschreiten. Das sind umgerechnet nur etwa 32 €.Geld kubanischer Währung darf überhaupt nicht ausgeführt werden.
Impressionen meiner Kuba-Reise
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